Statuten

Statuten des Fanclub Bucanero Bern

I. Name, Dauer und Zweck

Artikel 1 - Name und Zweck

Unter dem Namen "Bucanero Bern" (gegründet am 17. April 2004) besteht gemäss Artikel 60 ff ZGB auf unbeschränkte Zeit ein Verein mit Sitz in Utzenstorf, Jurastrasse 8, 3427 Utzenstorf. Ziel ist die Pflege des Eishockeysports und der Geselligkeit.

II. Mitgliedschaft

a) Arten der Mitgliedschaft

Artikel 2 - Mitglieder

Der Fanclub Bucanero Bern besteht aus folgenden Mitgliedern, die älter oder noch im selben Jahr 16 Jahre alt werden.

Aktivmitglieder

Aktivmitglieder (Plausch-Eishockey)

Aktivmitglieder (Ambitioniert-Eishockey)

Passivmitglieder

Passivmitglieder (Plausch-Eishockey)

Passivmitglieder (Ambitioniert-Eishockey)

Ehrenmitglieder

Artikel 3 - Ehrenmitglieder

Auf Antrag des Vorstands können Personen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, die sich um Bucanero Bern besonders verdient gemacht haben.      

Artikel 4 - Passivmitglieder 

Freunde von Bucanero Bern können die Passivmitgliedschaft erwerben.

b) Erwerb der Mitgliedschaft

Artikel 5 - Aufnahme

Aufnahmegesuche (Anmeldeformulare) sind schriftlich an den Vorstand des Fanclub Bucanero Bern zu richten. Dieser entscheidet über die definitive Aufnahme.     

c) Rechte und Pflichten

Artikel 7 - Beiträge

Aktivmitglieder zahlen einen fixen Jahresbeitrag von Fr. 60.-, der von der Generalversammlung auf Antrag verändert werden darf.

Aktivmitglieder zahlen zusätzlich zum oben genannten Beitrag Fr. 210.- um den Status Plausch-Eishockey resp. Fr 400.- um den Status Ambitionert-Eishockey zu erlangen. Der Betrag ist jährlich mit der Jahresrechnung des Mitgliederbeitrages für die Mitglieder zu bezahlen. Im Betrag inbegriffen ist die enstprechende Eismiete für eine Bucanero Eishockeysaison.

Artikel 8 - Zahlung der Beiträge

Nach Ausstellung der Rechnungen sind sämtliche Mitgliederbeiträge und allfällige sonstige Gebühren innert Monatsfrist zu bezahlen. Sollten allfällige Rechnungen nicht innert dieser Frist bezahlt werden, dann wird bei der Mahnung eine Gebühr von Fr. 10.- fällig.

Artikel 9 - Stimmrecht

Jedes Aktivmitglied hat an der Generalversammlung eine Stimme.

Artikel 10 - Passivmitglieder

Der minimale Jahresbeitrag der Passivmitglieder beträgt Fr. 50.-, die Passivmitglieder haben kein Stimmrecht, obwohl sie zu der Generalversammlung und zu einigen geselligen Anlässen eingeladen werden.

Um den Status Passivmitglied (Plausch-Eishockey) resp. (Ambitionert-Eishockey) zu erhalten, muss der gleiche Betrag einbezahlt werden, wie die Aktivmitglieder (Plausch-Eishockey) resp. (Ambitionert-Eishockey) zu bezahlen haben.

Artikel 11 - Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Aktivmitglieder, sind jedoch von der Bezahlung des Jahresbeitrags befreit.         

d) Beendigung der Mitgliedschaft

Artikel 12 - Austritte

Austritte aus dem Verein sind schriftlich und 30 Tage vor dem neuen Vereinsjahr an den Präsidenten zu richten. Der Austretende hat seine finanziellen Verpflichtungen für das laufende Vereinsjahr zu erfüllen. 

Artikel 13 - Ausschlüsse

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn dieses die Vereinsinteressen grobfahrlässig oder wissentlich schädigt.

Ein solcher Ausschluss kann nur von der Generalversammlung auf begründeten Antrag des Vorstandes beschlossen werden. Die betreffenden Mitglieder sind von den Sanktionen schriftlich in Kenntnis zu setzen.

III. Club-Organe

Artikel 14 - Club-Organe

Die Organe des Fanclubs Bucanero Bern

Die Generalversammlung

Der Vorstand

Die Revision       

a) Die Generalversammlung

Artikel 15 - Ordentliche Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich innert 3 Monaten nach Rechnungsschluss statt.

Sie beinhaltet folgende Traktanden

Appell

Genehmigung des letzten Versammlungsprotokolls

Genehmigung der Jahresrechnung und des Revisorenberichts

Änderungen der Statuten

Ernennung von Ehrenmitgliedern (einstimmig)

Wahl des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder

Wahl der Revisoren

Anträge

Verschiedenes

Artikel 16 - Ausserordentliche Generalversammlung

Der Vorstand kann jederzeit ausserordentliche Generalversammlungen einberufen. Auf begründetes Gesuch von mindestens 2/5 aller Aktivmitglieder ist er dazu innert vier Wochen verpflichtet.

Artikel 17 - Einladungen

Einladungen und Traktandenlisten müssen spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung bei den Mitgliedern eintreffen. Die Rechnung des Geschäftsjahres und des Revisorenberichtes liegen zehn Tage vor der jeweiligen Versammlung beim Kassier auf.

Artikel 18 - Zusätzliche Traktanden

Anträge der Mitglieder an die Generalversammlung müssen dem Vorstand mindestens 30 Tage vor der Generalversammlung schriftlich mitgeteilt werden. Über Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste figurieren, kann an der Generalversammlung nicht Beschluss gefasst werden.

b) Der Vorstand

Artikel 19 - Vorstand

Der Vorstand besteht aus

Präsident(in)

Kassier(in)

Drei bis fünf Beisitzer(innen)

Der Präsident oder sein Stellvertreter zeichnen kollektiv mit einem anderen Vorstandsmitglied rechtsverbindlich für den Fanclub. Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig.

Artikel 20 - Pflichten

Der Vorstand erledigt alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. 

Artikel 21 - Amtsdauer

Die Mitglieder des Vorstandes und die Revisoren werden für die Dauer eines Jahres gewählt und sind nach Ablauf der Amtsdauer wieder wählbar. Sämtliche Arbeiten für den Verein sind ehrenamtlich.

c) Die Revisoren 

Artikel 22 - Revisoren 

Jedes Jahr werden aus dem Kreis der Mitglieder zwei Revisoren gewählt, welche die Jahresrechnung und allfällige Spezialrechnungen prüfen. An der ordentlichen Generalversammlung verlesen sie den Revisionsbericht und stellen einen Antrag zur Genehmigung.

IV. Eishockey

Artikel 23 - Aktiv- / Passivmitglieder mit Status Eishockey 

Aktiv- und Passivmitglieder können den Stauts Eishockey erlangen, sofern Sie die Kriterien in Artikel 7 und Artikel 10 erfüllen. Kosten für die Ausrüstung, Schlittschuhmiete und andere notwendige Eishockeyutensilien sind im Status Eishockey nicht inklusive, sondern müssen selber organisiert und bezahlt werden.

Artikel 24 - Aktiv- / Passivmitglieder ohne Status Eishockey

Aktiv- sowie Passivmitglieder ohne Status Eishockey bezahlen pro Teilnahme an einem Training oder Eishockeymatch Fr. 10.-, sofern Bucanero das Eis gemietet hat oder einen Beitrag zur Eismiete zu leisten hat.

Artikel 25 - Nichtmitglieder

Nichtmitglieder bezahlen pro Teilnahme an einem Training oder Eishockeymatch Fr. 15.- an Bucanero für die Eismiete.

V. Statutenänderungen

Artikel 26 - Statutenänderungen

Nur die Generalversammlung kann Änderungen der Statuten beschliessen. Anträge auf Statutenänderungen müssen mindestens 30 Tage vor der Generalversammlung beim Vorstand begründet und schriftlich eingereicht werden.

VI. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 27 - Club- und Rechnungsjahr

Das Club- und Rechnungsjahr beginnt jeweils mit dem 1. Mai eines Jahres.

Artikel 28 - Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungen und Wahlen finden in der Regel offen statt. Auf Antrag muss die Wahl bzw. die Abstimmung geheim durchgeführt werden. Abstimmungen über Ausschlüsse müssen immer geheim erfolgen. Bei Stimmgleichheit gilt der Stichentscheid des Vorsitzenden.

Artikel 29 - Beschlussfassung

Beschlüsse werden durch das einfache Mehr der Anwesenden gefasst, ausser bei der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (siehe Artikel 31). Bei den Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten das relative Mehr.

Artikel 30 - Haftbarkeit

Eine persönliche Haftung der einzelnen Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Fanclubs ist auf den Jahresbeitrag beschränkt.

VII. Offizieller Fanclub - Vereinbarungen 

Jegliches Widerhandeln gegen die Bestimmungen unter diesem Artikel, gilt als nicht im Sinne von Bucanero und resultiert folglich in einem umgehenden Ausschluss aus dem Verein Bucanero Bern.

Artikel 31 - Ansehen SCB/Fans

Wir verpflichten uns das Ansehen des SCB und unserer Fans, durch unser Handeln nicht negativ zu beeinflussen.

Artikel 32 - Verzicht politischer Äusserung

Bucanero Bern verpflichtet sich keine politischen Äusserungen und Handlungen in jeglicher Richtung zu machen. Dies gilt bei Heim und Auswärtsspielen (inkl. An- und Abreise).

Bucanero versichert, dass keine politischen Symbole, Schriftzeichen und ähnliches auf Transparenten, Fahnen und Abzeichen verwendet wird.

Artikel 33 - Einsatz Pyrotechnische Produkte

Bucanero verzichtet auf den Einsatz jeglicher pyrotechnischer Produkte (z.B. Rauchbomben, Signalraketen und Bengalfackeln).

VIII. AuflösungArtikel 34 - Auflösung

Nur die Generalversammlung kann die Auflösung des Clubs beschliessen. Zur Auflösung des Fanclubs braucht es 4/5 der Stimmen der anwesenden Aktivmitglieder. Falls der Fanclub aufgelöst wird, geht das gesamte Vermögen an die SCB Future AG.

Die vorliegenden Statuten wurden von der Generalversammlung am 31. Juli 2012 genehmigt. 

Der Kassier / Der Präsident

M. Brönnimann / M. Steiner